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Netkom GmbH

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Netkom GmbH

 

1 Allgemeines, Geltungsbereich  

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote,  Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder  Dienstvertrag und anderen Verträgen. Die Wirkung etwaiger  Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist  ausdrücklich ausgeschlossen.  

1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft  zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer  gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit  zugerechnet werden können. Sofern in diesen Bedingungen  Schriftform verlangt ist, reicht es, wenn der Vertragspartner  Verbraucher ist, dass er die Textform verwendet.  

1.3 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder  eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss  eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder  selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.  

  

1 Angebote, Auftragsbestätigung  

1.1 Unsere Angebote sind, wenn nichts Anderes ausdrücklich  vereinbart ist, unverbindlich. Erklärungen des Kunden zu  unseren Angeboten sind daher Vertragsangebote. Diese  werden angenommen entweder durch ausdrückliche  Erklärung oder durch Erbringung der vertraglich der  angebotenen Leistungen.  

1.2 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden  werden dem Kunden berechnet.  

1.3 Hat der Kunde wirksam einen Vertrag mit uns geschlossen und  wird dem Kunden neben dem Kaufangebot auch ein Leasing oder Finanzierungsangebot unterbreitet, hat die Ablehnung  eines solchen Leasing- oder Finanzierungsangebots durch das  Leasing- Unternehmen oder die Bank keinen Einfluss auf den  einmal geschlossenen Vertrag. In diesem Fall der Ablehnung  eines Leasing- oder Finanzierungsangebots sind wir  berechtigt, vom Kunden Vorkasse bezüglich der vertraglich  vereinbarten Vergütung zu verlangen.  

1.4 Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen aufgrund fehlender  Zulassung durch die Regulierungsbehörde für  Telekommunikation der Anschluss an das deutsche TK- Netz  verboten ist, so werden wir den Kunden auf diesen Umstand  hinweisen. Der Kunde stellt uns von jeder Haftung aus einem  dennoch verbotenen Betrieb frei.

 

2 Preise und Zahlungen  

2.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.

2.2 Die Preise verstehen sich unverpackt ohne Installation,  Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Versenden wir auf Wunsch des Kunden die Ware, werden Liefer- und  Transportkosten gesondert berechnet.  

2.3 Unternehmern gegenüber angegebener Preise, verstehen sich  zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.  Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich  bevollmächtigte Personen geleistet werden. Rechnungen sind  zahlbar gem. dem angegebenen Datum oder wenn das  Datum nicht angegeben ist, innerhalb von 7 Tagen ab  Rechnungsdatum netto Kasse frei Zahlstelle.  

2.4 Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die  Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit  begründet, insbesondere bei Wechsel- und Scheckprotesten,  Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen  Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir  vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt,  Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und unsere  Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung  zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder  Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise  zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen  Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Dies gilt  nicht, wenn der Kunde den Zahlungsrückstand nicht zu  vertreten hat.

 

3 Lieferung, Annahmeverzug des Kunden  

3.1 Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns  ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind.  Die Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware  unsere Auslieferungslager verlassen hat oder wir dem Kunden  unsere Leistungsbereitschaft mitgeteilt haben.  Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse (auch wenn sie  bei unseren Lieferanten eintreten) wie zum Beispiel höhere  Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher  Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage,  Rohstoffmangel, unverschuldet verspätete  Materialanlieferung, Krieg, Aufruhr usw. verschieben den  Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie  während eines bereits bestehenden Verzuges aufgetreten  sind.  

3.2 Überschreiten wir einen als verbindlich zugesagten  Liefertermin und ist dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht  zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges und Abmahnung  und Setzen einer angemessenen Nachfrist weitergehende  Rechte geltend machen. In diesem Fall ist ein  Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei  denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges  Verhalten von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter  oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Befindet sich der  Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf  einer von uns zu setzenden Nachfrist die Erfüllung des  Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen. Wir  können stattdessen auch über die Ware anderweitig verfügen  und den Kunden in einer neuen angemessenen Frist beliefern.  

3.3 Versenden wir auf Wunsch des Kunden den  Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des  Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den  Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung  bestimmten Personen auf den Kunden über, und zwar  unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus  erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.  

Das gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist. Verzögert  sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten  haben, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der  Versandbereitschaft auf den Kunden über.  

3.4 Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch  einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag  zurückzutreten. In diesem Fall werden wir den Kunden  unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware  informieren und seine bereits erbrachten Gegenleistungen  unverzüglich zurückerstatten.  

3.5 Holt der Kunde neue Ware oder reparierte Geräte nicht binnen  einer ihm gesetzten angemessenen Frist ab, schuldet er zehn  Prozent des Kaufpreises bzw. Reparaturpreises als pauschalen  Schadensersatz für die dadurch entstehenden Lagerkosten.  Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass  geringere Lagerkosten entstehen. Nach erneuter schriftlicher  Aufforderung zur Abholung der Ware sind wir berechtigt, die  Ware bzw. Geräte freihändig zu verkaufen und den Erlös auf  die uns zustehenden Forderungen zu verrechnen. Etwa auf  den Geräten vorhandene Daten werden vorher gelöscht. Auf  diese Rechtsfolge und die Löschung ist in der entsprechenden  schriftlichen Aufforderung hinzuweisen.

 

4 Eigentumsvorbehalt  

4.1 Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur  vollständigen Zahlung des Kaufpreises.  

4.2 Ist der Kunde Unternehmer, so gilt zusätzlich: Wir behalten uns  aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden das Eigentum  an der gelieferten Ware in einfacher, verlängerter und  erweiterter Form bis zur Erfüllung aller Forderungen  (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent),  die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder  künftig zustehen, bzw. bis zur restlosen Erfüllung aller  Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag, vor. Eine wie auch  immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt  stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen  Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber  die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur  Sicherung an Dritte übereignet werden. Im Falle des Verkaufs  der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte  Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt  eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden  Forderungen an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese  Forderungen solange einzuziehen, als er seinen  Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Ist das  nicht (mehr) der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde  die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt  gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die  dazugehörigen Unterlagen an uns aushändigt und den  Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der  jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte,  insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und  unzulässig. Wir sind jederzeit berechtigt, die  Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen  Abnehmer von der Abtretung zu informieren. Ist die  Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen  worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus  dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab.  Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem  Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet  hatten. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind  wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des  Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen  Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der  gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter  Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt. Übersteigt der  Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen  dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch  offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf  absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt,  von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen,  als die Überschreitung vorliegt. Während der Dauer des  Eigentumsvorbehalts ist in unserem Eigentum stehende Ware  vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und  Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser  Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen hiermit  diese Abtretung an.

 

5 Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt  

5.1 Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes in  Verzug und trifft uns bezüglich des Verzuges der Vorwurf  grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, werden wir dem  Kunden sämtliche ihm daraus entstehende Schäden ersetzen,  die bei dem betroffenen Vertragsverhältnis typischerweise  auftreten und bei Vertragsschluss vorhersehbar waren. Im Falle  einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden  ausgeschlossen.  

5.2 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Werden wir daher,  obwohl wir nachweislich einen entsprechenden Liefervertrag  geschlossen haben, von unserem Lieferanten nicht mit der  vertraglich vereinbarten Ware versorgt, stehen dem Kunden  keine Schadensersatzansprüche zu.

 

6 Besondere Bestimmungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten

6.1 Führen wir Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch, erfolgen  diese ausschließlich zu diesen Allgemeinen  Geschäftsbedingungen.  

6.2 Unsere Wartungs- und Reparaturtätigkeiten sind  Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der jeweils  gültigen Dienstleistungspreisliste. Fahrtkosten, Materialkosten  und ähnliches werden entsprechend unseren jeweiligen  Preislisten zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten unserer  Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend  den Dienstleistungspreislisten zu vergüten.

6.3 Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die  Sache untersuchen und sodann einen Kostenvoranschlag  unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind vom  Kunden zu tragen. Die Kosten der Prüfung werden nach  Aufwand berechnet und im Rahmen eines etwaigen  Reparatur- bzw. Wartungsauftrages nur verrechnet, wenn dies  ausdrücklich vorher vereinbart wurde.

 

7 Gewährleistung 

Wir leisten Gewähr wie folgt:  

7.1 Ist der Kunde Verbraucher: Für neu hergestellte Sachen 24  Monate, für gebrauchte Sachen 12 Monate. Ist der Kunde  Unternehmer: Für neu hergestellte Sachen 12 Monate, für  gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.  

7.2 Ist der Kunde Unternehmer, ist er verpflichtet, die gelieferte  Ware sofort nach Ablieferung auf erkennbare Mängel zu  untersuchen und bestehende Mängel uns unverzüglich  (längstens bis zum dritten auf die Ablieferung folgenden  Werktag) schriftlich mitzuteilen. Mängel, die verspätet, also  entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, sind von  der Gewährleistung ausgeschlossen. Nicht sofort erkennbare  Mängel, die sich erst im Laufe der Zeit zeigen, sind vom  Unternehmer unverzüglich nach Entdeckung in Textform  (schriftlich oder Email) mitzuteilen. Mängelrügen werden als  solche nur dann von uns anerkannt, wenn sie schriftlich  mitgeteilt wurden, auch dann, wenn sie gegenüber  Außendienstmitarbeitern, Transporteuren oder Dritten geltend  gemacht werden.  

7.3 Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der  Ware an uns durch Unternehmer kann nur mit unserem  vorherigen Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne  unser vorheriges Einverständnis erfolgen, werden von uns  nicht angenommen. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten  der sich aus unserer Annahmeverweigerung ergebenden  Rücksendung.  

7.4 Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge  eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die  Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.  

7.5 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der  Gefahr auf den Kunden. Innerhalb dieser Gewährleistungsfrist  beheben wir kostenlos Mängel, die der Kunde in Textform  mitgeteilt hat. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach  unserer Wahl durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des  Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes  (Nacherfüllung). Ist der Kunde Verbraucher, hat er das  Wahlrecht. Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen  Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung eines  Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache  gezogen hat, als Nutzungsentschädigung gemäß den  gesetzlichen Regeln zu ersetzen. Schlägt eine Nacherfüllung  fehl, so kann der Kunde uns eine weitere Nacherfüllungsfrist  von mindestens 3 Wochen setzen, innerhalb der wir unseren  Verpflichtungen nachzukommen haben. Dies gilt nicht, wenn  eine Nachfristsetzung wegen besonderer Umstände (z. B §§  323 Abs. 2, 326 Abs. 5, 636 BGB) entbehrlich ist. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach seiner  Wahl Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag  zurücktreten und bei Vorliegen der Voraussetzungen  Schadensersatz verlangen.  

7.6 Weitere Ansprüche des Kunden gegen uns sind  ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von  Schäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst  entstanden sind. Das gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes  oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird, vgl. die  Regelungen unter Ziffer 12.  

7.7 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße  Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden  oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige  Behandlung entstehen, wie für Folgen unsachgemäßer und  ohne unsere Einwilligung vorgenommenen Änderungen des  Kunden oder Dritter ist unsere Haftung mit Ausnahme von  Vorsatz oder Fahrlässigkeit (vgl. Ziffer 12) ausgeschlossen.  Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit  der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung  der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden,  trägt der Kunde, sofern er Unternehmer ist, die Kosten der  Untersuchung, es sei denn, er hätte auch bei pflichtgemäßer  Untersuchung des Fehlers, z.B. durch vorherige Einsicht in eine  Dokumentation (Handbuch) diesen nicht vermeiden können.  

7.8 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten  Vertragsgegenstand nach unserer Wahl an unserem Sitz oder  am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur  vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die  dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die  Sache bei vertragsgemäßer Nutzung eingesetzt werden sollte.  Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen  nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des  Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die  Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich  vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat,  trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort  entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.  Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.  

7.9 Sollten wir eine Garantie für eine bestimmte Art der  Beschaffenheit der veräußerten Sache über einen festgelegten  Zeitraum übernommen haben, finden die vorstehenden  Bestimmungen über die Untersuchungs- und Rügepflichten  sowie die Anzahl der Nacherfüllungsversuche keine  Anwendung und der unverzüglichen Mängelrüge.  

7.10 Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher  Schutzrechte durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte  oder lizenzierte Gegenstände gegen den Kunden geltend  gemacht, werden wir dem Kunden alle rechtskräftig  auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen,  wenn wir unverzüglich und schriftlich von solchen Ansprüchen  benachrichtigt werden, alle notwendigen Informationen vom  Kunden erhalten, der Kunde seinen allgemeinen  Mitwirkungspflichten genügt, wir die endgültige Entscheidung  treffen können, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen  wird und uns bezüglich der Verletzung der Schutzrechte ein  Verschulden trifft. Wird rechtskräftig festgestellt, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche  Schutzrechte Dritter verletzt oder nach unserer Ansicht die  Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, können wir, soweit  nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener  Wahl entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die  Vertragsgegenstände weiter zu benutzen, oder diese  austauschen oder so abändern, dass keine Verletzung mehr  gegeben ist oder dem Kunden unter Rücknahme des  Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer  Nutzungsentschädigung für die bis dahin gezogenen  Nutzungen erstatten. Nutzungsentschädigung wird auf der  Basis einer angenommenen Abschreibungszeit von 3 Jahren  berechnet, so dass für jeden Monat der Nutzung ein 1/36 des  Preises zu zahlen ist.  

7.11 Für den Fall, dass der Kunde ein System untereinander  vernetzter Geräte (Netzwerk) erwirbt, sichert er zu, nur  geeignete, netzwerkfähige Software entsprechend den  Lizenzbedingungen der Hersteller einzusetzen. Anderenfalls  trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass ein aufgetretener  Mangel nicht auf der Verwendung dieser nicht für das  Netzwerk geeigneten Geräte zurückzuführen ist. Zu diesem  Zweck sind wir berechtigt, die Installationsdaten zum Zeitpunkt  der Auslieferung zu protokollieren und zu speichern für die  Dauer der Gewährleistungsfrist zu speichern.  

7.12 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Drucker bestimmter  Fabrikate oder auch manche Software-Pakete nicht alle im  deutschsprachigen Raum gebräuchlichen Sonderzeichen  darstellen können. Der Kunde hat dies sorgfältig selbstständig  vor dem Kauf zu prüfen. Er kann später aus dem Fehlen dieser  Zeichen keine Ansprüche wegen falscher Beratung oder  fehlender Eigenschaften der Geräte bzw. Software ableiten, es  sei denn, das Vorhandensein der Sonderzeichen war  ausdrücklich Gegenstand der Beratung oder des  Kaufvertrages.  

7.13 Wir geben grundsätzlich keine Garantien. Sollten wir  ausnahmsweise eine Garantie abgegeben haben, so  begründet die Garantie, sofern nicht etwas anderes schriftlich  vereinbart ist, keine Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder  Schadensersatz, sondern nur Ansprüche auf Nachbesserung.  Der Kunde kann auch keinen Anspruch auf kostenlosen  Austausch gegen Neuware oder auf Ersatzgeräte für die Zeit  der Reparaturdauer geltend machen. Die Garantiefrist beginnt  mit der Übergabe der Ware an den Kunden und wird durch  Nachbesserung nicht unterbrochen oder gehemmt. Daneben  bestehende gesetzliche Ansprüche (Gewährleistung) werden  durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

 

8 Abwicklung von Fremdgarantien  

Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den  Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für uns keinerlei  Verpflichtung. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten  die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der  Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des  Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau  sowie gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes.  

Wir sind dem Kunden gern behilflich bei der Geltendmachung und  Abwicklung von Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller,  behalten uns aber vor, für den dadurch entstehenden Aufwand eine  Vergütung nach der jeweils gültigen Preisliste zu verlangen.

 

9 Abnahme  

Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes:

9.1 Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den  Kunden erfolgt in unseren Geschäftsräumen, sofern nichts  anderes vereinbart ist. Wir werden dem Kunden nach unserer  Wahl fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich Meldung davon  machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bei uns  bereitsteht. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug,  wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der  Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung den  Auftragsgegenstand bei uns abholt und dabei abnimmt.  

9.2 Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der  Abnahmebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung  vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen  Spezifikationen überprüfen.  

9.3 Entspricht die Leistung von uns den technischen  Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den  Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und  Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die  Abnahme.  

9.4 Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der  Installation durch uns die Abnahme nicht und hat daher in der  Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel gemeldet,  gilt die Leistung als abgenommen  

9.5 Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die  Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der  Gebrauch erheblich herabgesetzt sei.  

9.6 Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf,  werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden  diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache  sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet  sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.

 

10 Software  

10.1 Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von  Fremdsoftware, werden nur die Rechte übertragen, die der  Hersteller dem Endnutzer, ggf. durch eine Lizenzbestimmung  für Endnutzer (End User License Agreement – EULA) einräumt.  Der Kunde ist verpflichtet, sich davon Kenntnis zu verschaffen  und die Beschränkungen der Rechte einzuhalten.  

10.2 Dokumentationen werden in der Weise ausgeliefert, wie sie  vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden.  Dokumentationen können auch nur in einer Fremdsprache  oder in elektronischer Form oder als Online- Hilfe (Wiki) zur  Verfügung stehen. Wir sind nicht verpflichtet,  Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in  die deutsche Sprache zu übersetzen oder auszudrucken. Wir  übernehmen keine Verantwortung dafür, dass die  Dokumentationen die Software vollständig beschreiben.

 

11 Haftung für Pflichtverletzungen  

11.1 Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung  sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller  Regelungen gilt in den Fällen, dass wir eine Pflicht verletzt  haben, folgendes: Wir haften für unsere Mitarbeiter,  Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz  höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei  Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen.  

Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang: 
11.2 Verletzen wir eine vertragswesentliche Pflicht, also eine solche,  ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erfüllt werden  könnte, haften wir auch in Fällen des Vorsatzes, der groben  Fahrlässigkeit und der leichten Fahrlässigkeit. In diesen Fällen  ersetzen wir den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und  vertragstypischen Schaden. Handeln wir dabei nicht  vorsätzlich oder grob fahrlässig, sondern nur leicht fahrlässig,  ist unsere diesbezügliche Haftung auf 2.000,00 € pro  Schadensfall, jährlich auf das Doppelte, begrenzt.  

11.3 Liegt der Pflichtverstoß von uns nicht in der Verletzung einer  vertragswesentlichen Pflicht, haften wir nur für die Fälle der  groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.  

11.4 Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem  Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.  

11.5 Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z.  B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen  (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen,  Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung). Wir  haften für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit uns  der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft  und der Kunde die üblichen und angemessenen  Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei  sichergestellt hat, dass die Daten und Programme, die in  maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand  rekonstruiert werden können. Insbesondere ist der Kunde  verpflichtet, vor jeder der vorgenannten Arbeiten eine  Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen  dieser Datensicherung zu überprüfen. Der Kunde ist darauf  hingewiesen, dass Datensicherungssoftware gelungene  Datensicherungen anzeigen kann, obwohl eine solche nicht  gelungen ist. Letzte Sicherheit, ob eine – Datensicherung  gelungen ist erhält man nur durch die Rücksicherung der  gesicherten Daten auf ein anderes Medium. Dem Kunden wird  empfohlen, dies regelmäßig durchzuführen. Hat der Kunde  dies nicht getan, ist er verpflichtet, unserem Mitarbeiter dies  vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. Sollen unsere  Mitarbeiter die Datensicherung durchführen und das Gelingen  überprüfen, trägt die Kosten dafür der Kunde. Die Kosten  berechnen sich nach unserer der jeweils gültigen Preisliste und  werden nach Aufwand abgerechnet.

 

12 Abtretungsverbot, Aufrechnung, Zurückbehaltung

12.1 Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften  sind ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht übertragbar.  Der Kunde ist nur berechtigt, gegenüber unseren Forderungen  aufzurechnen, wenn seine Forderung unstreitig oder  rechtskräftig festgestellt ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde  Verbraucher ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde  nur dann ausüben, wenn es aus dem gleichen Rechtsverhältnis  stammt.

 

13 Datenschutz DSGVO  

13.1 Die NetKom GmbH speichert und verwendet die persönlichen  Daten des Kunden zur Abwicklung der Aufträge und  eventueller Reklamationen. Die E-Mail-Adresse des Kunden  nutzt die NetKom GmbH nur für Informationsschreiben zu den  Aufträgen und, falls vom Kunden gewünscht, für eigene  Newsletter. Die Einhaltung der Anforderungen der  Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) sichert die NetKom  GmbH zu.

 

14 Allgemeines  

14.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen  unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten,  bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die  Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine  unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die  dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am ehesten  entspricht. Dies gilt auch für das Füllen etwaiger  unbeabsichtigter, ausfüllungsbedürftiger Lücken.  

14.2 Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder  zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer  schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien  geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten  Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung  dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.  

14.3 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist  unser Sitz. Dies gilt nicht für Verbrauchsgüterkäufe. Alleiniger  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis  sowie über seine Wirksamkeit, auch im Rahmen eines  Wechsels- und/oder Scheckprozesses, ist, wenn der Kunde  Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder  ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz  im Ausland hat, nach Wahl von uns, der Sitz von uns oder der  Sitz des Kunden. Diese Regelung gilt nicht gegenüber  Verbrauchern.  

14.4 Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich des Rechts der  Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts  für den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich  ausgeschlossen.

 

Netkom GmbH
Von Herz Straße 5
26871 Papenburg

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